Massage zu Heilzwecke

Hierbei handelt es sich um Behandlungen zu Heilzwecken am "Kranken". Umgangssprachlich Heilmassage genannt. Das heißt Menschen, welche eine ärztlich diagnostizierte Erkrankung vorweisen werden durch einen medizinisch ausgebildeten Therapeuten (Heilmasseur) behandelt. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung und können die erhaltenen Massagen bei Ihrer Krankenkasse, nach Bewilligung, einreichen. Bitte wählen Sie im Onlineterminkalender im Menüpunkt Heilmassage, ihre gewünschte Massage aus. Die

Teilweise Rückverrechnung (Kassenbetrag) mit der WGKK, NGKK, BVA, SVS oder Sie haben eine Private Krankenversicherung (z.B. Uniqa), dann bekommen Sie bis 100% refundiert. (bitte bei Ihrer Versicherung nachfragen)

Bitte beachten Sie, dass die bewilligte Verordnung ohne Inanspruchnahme, je nach Krankenkasse nach einer gewissen Zeit verfällt. Z.B. NGKK 4 Wochen

Folgende Leistungen decke ich ab:

  • Heilmassage
  • Ultraschall
  • Strom
  • Munari Wärmebehandlung

 

Ablauf:

-> Verordnung Ihres behandelnden Arztes (Kann mittels Verordnung mit Ihrer Krankenkasse teilweise rückverrechnet werden)

-> Bewilligung bei Ihrer Krankenkasse einholen (auf freiberufliche Heilmasseurin Winter Isabella) - in Coronazeiten mit ihrer KK abklären ob Bewilligung nötig

-> Behandlungsserie bei uns in Anspruch nehmen

-> Einreichen unserer Honoranote + bewilligte Verordnung bei Ihrer Krankenkasse + Auflistung der Behandlungsdaten

-> Überweisung des rückvergüteten Krankenkassenbeitrages auf Ihr Konto von der KK

Preise entnehmen Sie bitte unserem onlineterminkalender

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